Heckenschnitt
Rücksicht auf brütende Vögel
Vom 1. März bis 30. September ist Vogelbrutzeit. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte dürfen daher nur noch bis Ende Februar bodennah heruntergeschnitten oder kniehoch abgeschnitten werden. Auf diese Weise werden Vogelarten geschützt, die in Hecken und Gebüschen nisten. Aber auch für das Überleben vieler anderer Tierarten haben Hecken eine wichtige Funktion.
Vorschrift gilt auch für Hobbygärtner
Daher sind während der Schonzeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Dies gilt auch für den heimischen Garten.
Ansprechpartner im Umweltamt
Darauf weist jetzt noch einmal ausdrücklich der Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen hin. Wer sich genauer informieren will, kann dies bei der Stadt Leverkusen tun. Details siehe Kontakt.