Wird seit den 1990er Jahren (Liberalisierung) überwiegend durch private Telekommunikationsunternehmen verwirklicht. Der Staat hat im Wesentlichen eine Aufsichtsfunktion (Bundesnetzagentur).
Durch Förderprogramme kann er in bestimmte Gebiete eingreifen. Vor allem geht es ihm um den Ausbau sogenannter "weißer Flecken". Das sind Gebiete mit Internetgeschwindigkeiten von unter 30 Mbit/s und in denen mittelfristig kein privatwirtschaftlicher Ausbau geplant ist.