Sprungmarken

Erschließungsverträge 

Die Stadt kann die Erschließung von Baugebieten / Grundstücken durch einen Vertrag an Dritte (z.B. Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften) übertragen.

  • Überblick

    Welche Anlagen herzustellen sind - beispielsweise Kanäle oder Straßen -, wird vertraglich festgelegt. Nach der Fertigstellung gehen die Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt Leverkusen oder der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen über.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • § 11 Baugesetzbuch
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Johannes Krebs
      Deborah Lingg

Vielen Dank fürs Teilen