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Wohnungsbauförderung 

Staatliche Förderung des Miet- und Eigentumswohnungsbau, investive Maßnahmen im Bestand.
  • Überblick

    Für den öffentlichen Wohnungsbau können Förderdarlehen der NRW Bank beantragt werden.
    Im Einzelnen gibt die Stadt Leverkusen (Fachbereich Bauaufsicht als
    Bewilligungsbehörde) nähere Auskunft. Sie ist für die Beratung der Antragstellenden und die Bewilligung der Fördermittel zuständig.

    Bewilligungsbehörden sind grundsätzlich die Städte, in deren Gebiet das Eigenheim oder das Mietwohngebäude errichtet oder im Bestand durchgeführt werden sollen.

    Weitere Informationen unter: NRW.Bank

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Martina Dolle
      Nadja Schramm

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