Wohnungsbauförderung
Staatliche Förderung des Miet- und Eigentumswohnungsbau, investive Maßnahmen im Bestand.
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Überblick
Für den öffentlichen Wohnungsbau können Förderdarlehen der NRW Bank beantragt werden.
Im Einzelnen gibt die Stadt Leverkusen (Fachbereich Bauaufsicht als
Bewilligungsbehörde) nähere Auskunft. Sie ist für die Beratung der Antragstellenden und die Bewilligung der Fördermittel zuständig.Bewilligungsbehörden sind grundsätzlich die Städte, in deren Gebiet das Eigenheim oder das Mietwohngebäude errichtet oder im Bestand durchgeführt werden sollen.
Weitere Informationen unter: NRW.BankÖffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Martina Dolle Nadja Schramm Organisationseinheiten