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Wohnungsaufsicht 

In Nordrhein-Westfalen müssen Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume Mindestanforderungen erfüllen, die eine ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen.

  • Überblick

    Der Fachbereich Bauaufsicht wird auf Antrag des Mieters tätig, wenn eine Wohnung zum Beispiel Mängel (Schimmelbefall, defekte Heizung und anderes) aufweist und der Vermieter keine Abhilfe schafft.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Martina Dolle
      Nikolina Kamburova
      Nadja Schramm

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