Steuervergünstigungen im Denkmalschutz
Für Baudenkmäler können der Eigentümer oder vorrangig Nutzende (Mieter, Pächter) Steuervergünstigungen geltend machen.
-
Überblick
Begünstigte Maßnahmen sind die Herstellungskosten für den sinnvollen Erhalt des Denkmals, die mit einem Erlaubnisbescheid abzustimmen sind.Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind zusammen mit dem Antrag auf Steuer-vergünstigung die Originalrechnungen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Nach Prüfung werden diese an das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung weitergeleitet.
Die Höhe und Dauer der Abschreibung kann bei dem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater erfragt werden.
Ähnliche Produkte
Adresse
Anschrift
Elberfelder Haus
Hauptstr. 101
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Details
Unterlagen
- Vordruck Antrag auf Bescheinigung für steuerliche Zwecke nach § 40 Denkmalschutzgesetz
Der entsprechende Antrag kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
Rechtsgrundlagen
- Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Der Gesetzestext kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
-
Downloads / Links
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten