Klagebearbeitung baurechtlicher Angelegenheiten
Gegen einen Bescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann beim Verwaltungsgericht Köln Klage, und nach dieser Entscheidung bei dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt werden.
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Überblick
Gegen jeden behördlichen Bescheid, der Außenwirkung hat, wie zum Beispiel die Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung, gegen einen Ablehnungsbescheid, gegen eine Ordnungsverfügung und einen Zwangsgeldfestsetzungsbescheid, kann Klage eingereicht werden.
Der Bauherr hat die Möglichkeit, gegen die ihm erteilte Genehmigung beziehungsweise Ablehnung zu klagen.
Auch der unmittelbar betroffene Nachbar kann gegen eine erteilte Baugenehmigung Klage einreichen.
Frist für das Einreichen einer Klage ist in der Regel vier Wochen nach Erhalt oder Kenntnis des Verwaltungsaktes.Ähnliche Produkte
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