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Abt. 631 Bauaufsicht/Denkmalpflege
Denkmalschutz - Einzelförderungen im Denkmalrecht

Denkmalschutz - Einzelförderungen im Denkmalrecht 

Im Gegensatz zur indirekten Förderung über die Steuervergünstigung gibt es noch die  Möglichkeit der direkten Förderung über Fördermittel.
  • Überblick

    Förderfähig ist nur der Mehraufwand aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen.

    Die Arbeiten sind gemäß Erlaubnisbescheid oder Baugenehmigung auszuführen und müssen abgeschlossen sein. Die Fördermittel beantragen Sie formlos und reichen die Originalrechnungen der Unteren Denkmalbehörde ein.

    Bei Anfertigung eines Bautagebuches können auch Eigenleistungen im Rahmen der Fördermittel geltend gemacht werden.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    - Formloser Antrag
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Andreas Kleinhenz Stadtgebiet: nördlich der A1
      Jochen Simon Stadtgebiet: südlich der A1

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