Denkmalschutz - Einzelförderungen im Denkmalrecht
Im Gegensatz zur indirekten Förderung über die Steuervergünstigung gibt es noch die Möglichkeit der direkten Förderung über Fördermittel.
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Überblick
Förderfähig ist nur der Mehraufwand aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen.Die Arbeiten sind gemäß Erlaubnisbescheid oder Baugenehmigung auszuführen und müssen abgeschlossen sein. Die Fördermittel beantragen Sie formlos und reichen die Originalrechnungen der Unteren Denkmalbehörde ein.
Bei Anfertigung eines Bautagebuches können auch Eigenleistungen im Rahmen der Fördermittel geltend gemacht werden.
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Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Details
Unterlagen
- Formloser Antrag -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Andreas Kleinhenz Stadtgebiet: nördlich der A1 Jochen Simon Stadtgebiet: südlich der A1 Organisationseinheiten