Befreiung vom Anschlusszwang
Beratung über die Möglichkeit der obererdigen Versickerung bei Neu- und Altbauten.
-
Überblick
Aufgrund der städtischen Entwässerungssatzung besteht Anschlusspflicht für Schmutz- und Regenwasser. Von dieser Pflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Hierfür ist ein formeller Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang bei dem Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht zu stellen. Das Dokument ist als pdf Datei zum downloaden unter Formulare / Medien auf dieser Seite beigefügt.Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Details
Unterlagen
- Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang
- Lageplan
- Flurkarte
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnnug NRW (AVwGebO NRW) und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen.Rechtsgrundlagen
- Entwässerungssatzung der Stadt Leverkusen - Landeswassergesetz -
Kontakt
Organisationseinheiten