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Befreiung vom Anschlusszwang 

Beratung über die Möglichkeit der obererdigen Versickerung bei Neu- und Altbauten.
  • Überblick

    Aufgrund der städtischen Entwässerungssatzung besteht Anschlusspflicht für Schmutz- und Regenwasser. Von dieser Pflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Hierfür ist ein formeller Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang bei dem Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht zu stellen. Das Dokument ist als pdf Datei zum downloaden unter Formulare / Medien auf dieser Seite beigefügt.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang
    • Lageplan
    • Flurkarte

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnnug NRW (AVwGebO NRW) und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen.

    Rechtsgrundlagen

    - Entwässerungssatzung der Stadt Leverkusen - Landeswassergesetz
  • Kontakt

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