Flurstücksverschmelzung, Grundstücksvereinigung
Zweckmäßige oder notwendige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke bzw. Grundstücke zu einer Einheit. Die Flurstücksverschmelzung erfolgt bei der Katasterbehörde, die Grundstücksvereinigung wird zur weiteren Bearbeitung an das Grundbuchamt abgegeben.
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Überblick
Eine Grundstücksvereinigung bedarf grundsätzlich der Antragstellung durch den Eigentümer und der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung durch die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.
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Details
Unterlagen
- Persönliches Erscheinen aller Eigentümer,
- Personalausweis
Gebühren
Flurstücksverschmelzungen und Grundstücksvereinigungen erfolgen gebührenfreiRechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NW)
Der Gesetzestext des Vermessungs- und Katastergesetzes kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Thomas Winkel Organisationseinheiten