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Abt. 612 Generelle Planung
Landschaftsplanung - Erstellung des Landschaftsplans

Landschaftsplanung - Erstellung des Landschaftsplans 

Der Landschaftsplan bildet auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung.

Er besteht aus einer Karte, Text und Erläuterungen.

  • Überblick

    Landschaftsplanung – Erstellung eines Landschaftsplanes

    Der Landschaftsplan ist auf örtlicher Ebene ein flächendeckendes, vorsorgeorientiertes Planungsinstrument und die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Landschaftsentwicklung. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den gesamten, von der Bebauung freien Außenbereich (i.s.d. § 35 BauGB).

    Der Landschaftsplan besteht aus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte, den textlichen Festsetzungen sowie textlichen Erläuterungen. Er hat folgende Inhalte: 

    • Darstellung der Entwicklungsziele für die Umwelt.
    • Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft, zu deren Schutz allgemeinverbindliche Ge- und Verbote aufgestellt werden.
    • Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopsystems mit dem Ziel, die für eine Landschaft typischen Biotopelemente in ausreichender Zahl und Größe zu erhalten bzw. zu entwickeln und sie unter funktionalen Gesichtspunkten miteinander zu vernetzen.
    • Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung.
    • Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

    Die Festsetzungen des Landschaftsplanes haben für jedermann gültige, unmittelbare Wirkung. Für die Betreuung der Schutzgebiete ist die Untere Landschaftsbehörde (ULB) zuständig.

    Der derzeit gültige und hier aufrufbare Landschaftsplan der Stadt Leverkusen stammt bereits aus dem Jahr 1987. Aus mehreren Gründen wurde jedoch am 12. Juli 2010 durch den Rat der Stadt Leverkusen die Neuaufstellung beschlossen.

    Die Stadt Leverkusen stellt den Landschaftsplan im Rahmen eines demokratischen Verfahrens einschließlich Bürgerbeteiligung in eigener Verantwortung als Satzung auf. Auf ein Miteinander von Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bürgerinteressen wird auch nach Inkrafttreten des Planes ein besonderes Augenmerk gelegt. So werden die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nur im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzern durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Kontakt

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