Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den Unterhalt von minderjährigen Kindern zu sichern. Das ist der Fall, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. Die Unterhalts-Vorschusskasse tritt dann zunächst in Vorleistung.
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Überblick
Diese Dienstleistung finden Sie ab sofort im Kommunalportal der Stadt.