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Schulsozialarbeit 

Schulsozialarbeit ist schwerpunktmäßig eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
  • Überblick

    Die Angebote der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule offen. Mit den Methoden der Einzelfallhilfe / Beratung, sozialpädagogische Gruppen und Projektarbeit zu spezifischen Themen orientieren sie sich an der aktuellen Entwicklung innerhalb des Sozialraums und des Systems Schule und sollen durch die frühzeitige Bereitstellung von Hilfsangeboten gute Entwicklungsbedingungen für Schüler/innen zu schaffen. 

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  • Details

    Rechtsgrundlagen

    Die rechtliche Grundlage der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule bilden die

    • §§ 1, 11, 13, 14, 16, 81 Sozialgesetzbuch VIII
    • § 3 Allgemeine Schulordnung  und
    • § 5b Schulverwaltungsgesetz
  • Kontakt

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