Sprungmarken

Tageseinrichtungen für Kinder 

Leverkusen hat rund 90 Kindertageseinrichtungen, teils in städtischer, teils in freier Trägerschaft.

  • Überblick

    • Eltern können einen Platz in einer Kita online vormerken lassen.
      Bitte folgen Sie dem Link zum Kita-Planer

    Grundlage für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen bildet das am 1. August 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“, das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz genannt. Das Gesetz fokussiert eine individuellere und kindgerechtere Förderung von Kindern. Die Kindertageseinrichtung als frühkindlicher Bildungsort wird gestärkt.

    Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages können die Eltern zwischen drei  Betreuungszeiten, 25 oder 35 oder 45 Stunden wöchentlich wählen, sofern die jeweiligen Betreuungszeiten als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden. 

    Des Weiteren gibt es drei verschiedene Gruppenformen:

    Gruppenform I: für Kinder vom zweiten Lebensjahr an bis zur Einschulung

    Gruppenform II: für Kinder unter drei Jahren

    Gruppenform III: für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung

    Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Stadt Leverkusen hat daher die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut und erfüllt den Rechtsanspruch umfassend.

  • Details

    Unterlagen

    Bei genaueren Fragen zum Einrichtungskonzept zum Beispiel U3 Betreuung, Inklusion oder Familienzentrum NRW) und über das jeweiligen aktuelle Platzangebot, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Kindertageseinrichtung. Bei allgemeinen und grundsätzlichen Informationen zu den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bietet ihnen darüber hinaus die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen des Fachbereiches Kinder und Jugend Leverkusen Auskunft. Siehe Ansprechpartner „Pädagogische Beratung Tageseinrichtungen für Kinder“.

    Rechtsgrundlagen

    • Kinderbildungsgesetz: Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, SGB VIII
  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen