Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
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Überblick
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine bestimmte Betreuerin oder ein bestimmter Betreuer für Sie bestellt wird.
Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten.
Ein Muster und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".Ähnliche Produkte
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
- Karin Bronnmann (Sachgebietsleiterin sowie Tif - Wam)
- Simone Schumann (Brp - Eg)
- Frau Cziumplik (A - Bro)
- Moriah Siedner (Eh - Gar)
- Ann-Katrin Sachs (Gas - Heg)
- Judith Kammer (Heh - Kl)
- Kathrin Schubert (Km - L)
- Lena Grünfeld (M - Ne)
- Nathalie Nowak (Nf - R)
- Yvonne Berg (S - Schul)
- Kerstin Macykowski (Schum - Tie)
- Solveig Reichert-Petrovic (Wan - Z)
Organisationseinheiten