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Elterngeld 

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern. Es schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

  • Überblick

    Elterngeld

    Das Wichtigste zuerst: Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern. Es schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. 

    Durch das Elterngeld können die Eltern über einen bestimmten Zeitraum einen Lohn-/Einkommensersatz von mindestens 150 € bis zu max. 1.800 € mtl. erhalten. Die Elternzeit eröffnet den Eltern die Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum zur Betreuung des Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen.

    Ausführliche Informationen zu Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie unter Downloads / Links.

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach dem Nachnamen des Kindes richtet. Anträge und Nachweise senden Sie bitte an:

    Stadt Leverkusen
    Elterngeldstelle
    Goetheplatz 1 – 4
    51379 Leverkusen

    Telefonische Erreichbarkeit: 

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    Persönliche Termine: nur nach telefonischer Absprache

    Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen oder auf der Seite Familienwegweiser.

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    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  406-5030
  • Details

    Unterlagen

    Notwendige Unterlagen für den Elterngeldantrag

    • Elterngeldantrag
      vollständig ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen Selbstständige und Alleinerziehende müssen ergänzend
      die Zusatzblätter "Erklärung für Selbstständige" beziehungsweise "Erklärung für Alleinerziehende" ausfüllen.
    • Original Geburtsurkunde für „Elterngeld“
    • Mutterschaftsgeld
      Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor- und nach Geburt des Kindes
    • Gehaltsabrechnungen (mit Einkommen vor Geburt)
      14 Gehaltsabrechnungen rückwirkend, beginnend ab dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt 
    • Gehaltsabrechnungen (anderes Elternteil) 
      12 Monate rückwirkend ab Geburtsmonat des Kindes
    • Selbstständige (Erklärung für Selbstständige)
      Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt des Kindes sollte dieser noch nicht vorliegen, Steuerbescheid des Vorjahres
    • Mischeinkünfte (Angestellt und Selbstständig)
      Hier gilt das komplette Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes:
      - alle Gehaltsabrechnungen aus Angestellten-Verhältnis
      - Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt.
    • Alleinerziehende:
      - Erklärung für Alleinerziehende
      - negative Sorgeerklärung
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Beate Blank S bis Z
      Petra Herber Sachgebietsleiterin
      Gabriele Organiska A bis D
      Stefanie Rehm E bis K
      Ina Tofahrn L bis R

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