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Krankenhilfe 

Es gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Das heißt: Alle Nichtversicherten sind in einer Krankenkasse versicherungspflichtig. Dies umfasst gleichzeitig auch die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.

  • Überblick

    Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.

  • Details

    Unterlagen

    Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:
    • Personalausweis,
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
    • Mietvertrag,
    • Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

    Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:

    • Einkommensnachweise des Partners,
    • Rentenbescheide,
    • Scheidungsurteil,
    • Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
    • Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
    • vorläufige Gewinnermittlung.

    Rechtsgrundlagen

    • § 48 Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • § 264 Sozialgesetzbuch (SGB V)
    • § 276 I Gesetz über den Lastenausgleich (LAG )

    Einige rechtliche Grundlagen können unter Downloads/Links heruntergeladen werden!

  • Kontakt

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