Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege
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Überblick
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen kann Hilfe zur Pflege gewährt werden.Die Hilfe zur Pflege umfaßt häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurz-zeitpflege und vollstationäre Pflege.
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WC -
Details
Unterlagen
- Personalausweis/Pass/Stammbuch
- Mietvertrag/Untermietvertrag
- letzte Mietneben- und Heizkostenabrechnung
- letzter Wohngeldbescheid
- Nettoverdienstabrechnungen (mindestens der letzten 3 Monate)
- Rentenbescheid(e)
- Nachweis über alle anderen Einkünfte (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- ärztliches Attest
- Unterlagen über die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweise über Vermögen
- Unterlagen über Hausrat- und Haftpflichtversicherung Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Eltern, Kinder)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
Rechtsgrundlagen
- Siebtes Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
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