Kfz - Rotes Dauerkennzeichen
Wenn Sie einen Kraftfahrzeughandel oder eine Werkstatt betreiben, können Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
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Überblick
Das rote Kennzeichen dürfen Sie für:
- Prüfungsfahrten,
- Probefahrten und
- Überführungsfahrten
verwenden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Ein Merkblatt mit Hinweisen zur Nutzung des roten Dauerkennzeichens können Sie über den Bereich Downloads/Links herunterladen.
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Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Ein Merkblatt zur Beantragung kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden und wo diese beantragt werden können.
- Bei der Zuteilung des roten Kennzeichens ist ein ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)
Gebühren
Die Gebühren betragen 168,20 € bis 218,40 € je nach Bearbeitungsaufwand
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
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Downloads / Links
Antragsunterlagen für Händler