Kfz - OP-Wunschkennzeichen
Die Auswahl eines OP-Kennzeichens für "Opladen" ist möglich.
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Überblick
Sie können bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges wählen, ob Sie ein Kennzeichen mit "LEV" oder mit "OP" führen möchten. Ist Ihr Fahrzeug bereits mit LEV-Kennzeichen zugelassen und Sie möchten gerne ein OP-Kennzeichen? Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Änderung möglich.
Jede Zuteilung eines OP-Kennzeichens ist immer ein Wunschkennzeichen und wird daher mit 10,20 Euro zusätzlich berechnet.
Bei einer Änderung des Kennzeichens von "LEV" auf "OP" beachten Sie bitte Folgendes:- Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen einer Finanzierung bei einer Bank oder Leasinggesellschaft hinterlegt, veranlassen Sie bitte die Zusendung an die hiesige Zulassungsbehörde. Erst wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) hier vorliegt, ist eine Bearbeitung möglich.
- Denken Sie daran, sich eventuell auch eine neue Feinstaubplakette ausstellen zu lassen.
- Auch ein Bewohnerparkausweis ist auf das neue Kennzeichen zu ändern. Bitte bringen Sie dafür den bisherigen Parkausweis mit.
- Unter "Details" finden Sie die komplette Übersicht zu Gebühren und Unterlagen.
Um die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens anzufragen, richten Sie daher bitte eine entsprechende Email unter Angabe des gewünschten Kennzeichens sowie zweier Alternativen, des vollständigen Halternamens und Ihrer telefonischen Erreichbarkeit an 364-Zulassungstadt.leverkusende
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Bericht über letzte gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes
Gebühren
- Die Gebühr für die Umkennzeichnung beträgt 28,10 €
- Zuzüglich 10,20 € für Wunschkennzeichen
- Eventuell zuzüglich 2,60 € für die Reservierung
- Eventuell zuzüglich 15,30 bei finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Eventuell zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
- Eventuell zuzüglich 5,00 € für die Feinstaubplakette
- Zuzüglich der Kosten der Kennzeichenschilder
Eventuell anfallende Gebühr für den Bewohnerparkausweis:
- Die erste Ersetzung ist gebührenfrei.
- Die zweite Ersetzung kostet 12,00 €
Rechtsgrundlagen
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Downloads / Links
Links und Downloads
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