Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
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Überblick
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz:
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
- die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Diese Erlaubnis gilt deutschlandweit.
Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Art. 3 Verordnung EWG Nr. 881/92:
Hierbei handelt es sich um die Beförderung zwischen dem Inland und europäischem Ausland. Die Gemeinschaftslizenz wird ebenfalls für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
- die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Diese Lizenz gilt sowohl für Deutschland als auch für Europa.
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Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Unterlagen
Die benötigten Unterlagen können dem "Merkblatt" unter Links/Downloads auf dieser Seite entnommen werden. Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht über die ggfls. erforderlichen Unterlagen. Einzelheiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in besprochen werden.
Der Antrag kann abgeholt oder per Post oder FAX angefordert werden.
Gebühren
- Erteilung / Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (Zeitraum 5 Jahre): 250,00 €.
- Erteilung / Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (Zeitraum 10 Jahre): 500,00 €.
- Ausstellung einer Ausfertigung / beglaubigten Kopie: jeweils 90,00 €.
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerbl. Güterkraftverkehr (Zeitraum 5 Jahre): 180,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerbl. Güterkraftverkehr (Zeitraum 10 Jahre): 360,00 €
- Ersatzausstellung / Berichtigung / Änderung der Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung / beglaubigten Kopie jeweils 60,00 €
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte (mit PIN-Nr.) bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Art. 3 Verordnung EWG Nr. 881/92
Das Güterkraftverkehrsgesetz kann unter Links/Downloads auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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