Kfz - Feinstaubplakette
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Überblick
Die Verordnung gilt für folgende Fahrzeuge:
- M1-Fahrzeuge: Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- M2- beziehungsweise M3-Fahrzeuge: Hierbei handelt es sich um Kraftomnibusse, Zugmaschinen, Wohnmobile über 2,8 Tonnen, Lastkraftwagen und "sonstige Kraftfahrzeuge"
- N-Fahrzeuge: Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge zur Güterbeförderung
Es gibt grüne, gelbe und rote Feinstaubplaketten. Ob und welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug bekommen können, hängt von der Emissionsschlüsselnummer ab.
Die Emissionsschlüsselnummer finden Sie entweder
- im Fahrzeugbrief beziehungsweise Fahrzeugschein unter Ziffer 1, in der 5. u. 6. Stelle der Schlüsselnummer zur Fahrzeug- und Aufbauart oder
- in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld 14.1
Unter Downloads/Links können sie eine Liste herunterladen, der Sie entnehmen können ob und welche Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zugeteilt werden kann.
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein oder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Gebühren
Die Gebühr für die Zuteilung der Feinstaubplakette beträgt 5,00 €Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSch)
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (BImSchV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen