Ausnahmegenehmigung - Handwerker und Einzelhandelsbetriebe
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Überblick
Bei den Parkerleichterungen wird grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden:
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen und Einzelhandelsbetriebe für maximal zwei Straßen innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen.
Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten
- Berechtigung zum Befahren von Fußgängerzonen (nur in begründeten Einzelfällen)
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt. Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker (regional)
Handwerksbetriebe sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die wie folgt unterschieden werden:
- Städte im Regierungsbezirk Köln
sowie
- alle Städte in Nordrhein-Westfalen
Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:
- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt. Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Unterlagen
- Antragsformular (s. Downloads/Links)
- Gewerbeanmeldung
- Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I/Fahrzeugscheine
- HandwerkskarteGebühren
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker für das Stadtgebiet Leverkusen:
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Ausnahmegenehmigung und liegt derzeit zwischen 122,00 € und 191,00 €. Ab der dritten Genehmigung reduziert sich die Gebühr um 50 %. - Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Regierungsbezirk Köln):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 305,00 €. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 153,00 erhoben. - Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Nordrhein-Westfalen):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 350,00 €. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 175,00 erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Erlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker für das Stadtgebiet Leverkusen:
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten