Wärmepumpen
Wärmepumpen nutzen Luft, Grundwasser oder Erdreich zu Heizzwecken oder für die Warmwasserbereitung.
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Überblick
Sie möchten in Ihrem Haus eine Wärmepumpe einbauen? Dann müssen Sie vor der Errichtung von Anlagen, die Erdreich oder Grundwasser nutzen, bei der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Bedenken Sie bitte, dass in Wasserschutzgebieten Wärmepumpen aber nur teilweise erlaubt sind.
Allgemeine Informationen dazu bietet das Informationsblatt auf dieser Seite unter 'Downloads'.Ähnliche Produkte
Adresse
Anschrift
Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Hinweise
Anfahrt über die Autobahn:
Autobahnausfahrt 22-Leverkusen Opladen auf die Bundesstraße B8.
B8 Bonner Straße auf die Fixheider Straße fahren. Von dort aus links auf die Borsigstraße abbiegen und an der ersten Kreuzung rechts auf die Quettinger Straße abbiegen. Direkt auf der linken Seite befindet sich das Gebäude.Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Buslinien 209, 220, 231 - Haltestelle "Quettinger Straße"Links und Downloads
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Unterlagen
Antragsformular Erdwärmenutzung (siehe unter Downloads/Links)
Übersicht Fachunternehmen Bohrungen/Brunnenbau (siehe unter Downloads/Links)Gebühren
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Leistungsgröße der Wärmepumpenanlage (Entzugsleistung/Kälteleistung in kW). Bei Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 40 kW beträgt die Gebühr pauschal 200 €, gegebenenfalls zuzüglich eines Zuschlags bei aufwändigeren Genehmigungsverfahren. Bei Anlagen über 40 kW ergibt sich eine höhere Gebühr je nach Leistung der Anlage und des Verfahrensaufwands.Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
- Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz)
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten