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Niederschlagswasserversickerung 

Niederschlagswasser, das auf befestigten Flächen wie Dächern, Wegen oder Stellplätzen anfällt, kann oftmals auf dem eigenen Grundstück beseitigt werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Versickerung geschehen, die in der Regel erlaubnispflichtig ist.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser sind bei der Unteren Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt zu stellen.

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