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Photovoltaik und Solarthermie - Informationen 

Die Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie) kann nicht nur als individueller Beitrag zum Klimaschutz gesehen werden, sondern lohnt sich oft auch aus wirtschaftlicher Sicht. Auf dieser Seite sollen verschiedene Fragen, welche im Rahmen der Planung einer Anlage aufkommen können beantwortet sowie auf nützliche weiterführende Informationen verwiesen werden.

  • Überblick

    Eignet sich mein Dach?

    Bei der Prüfung, ob das eigene Dach für die Installation einer Solaranlage geeignet ist müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Dach die zusätzliche Last der Anlage tragen kann und asbestfrei ist.

    Weiterhin ist vor allem die Ausrichtung des Daches entscheidend für den zu erwartenden Ertrag der Anlage. Eine möglichst effiziente und damit auch wirtschaftliche Anlage ist bei einer optimalen Südausrichtung zu erwarten. Allerdings sind sowohl Abweichungen in Richtung Südost und Südwest als auch eine Ost-West Ausrichtung der geplanten Anlage grundsätzlich möglich, wobei der potentielle Ertrag je nach Ausrichtung sowie Dachform und -neigung variieren kann.

    Anlagenhersteller geben für ihre Anlagen Garantien von teilweise bis zu 30 Jahren. Vor der Installation einer Solaranlage sollten daher auch Faktoren, wie eine bald anstehende Dachsanierung oder eine mögliche Verschattung durch anstehende Bauvorhaben sowie wachsende Vegetation schon bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden.

    Hilfe bei der Planung einer Solaranlage bietet das Solarpotentialkataster Leverkusen. Neben der Einschätzung der Eignung von Dachflächen für Photovoltaik und Solarthermie können hier auch Daten über den möglichen Ertrag, Baukosten, Wirtschaftlichkeit sowie die potentielle CO2-Einsparung dargestellt werden. Diese Angaben können als eine erste Information dienen, eine Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur bleibt aber unabdingbar.

     

    Benötige ich eine Genehmigung?

    Gebäudeabhängige Solaranlagen sind in Nordrhein-Westfalen nach §62 Abs. 3 lit. a verfahrensfrei, benötigen also im Regelfall keine Baugenehmigung. Im Nahbereich oder unmittelbar an Gebäuden unter Denkmalschutz sowie bei gebäudeunabhängigen Anlagen sollte der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Leverkusen kontaktiert werden (Tel: 0214-4066301; E-Mail: 63stadt.leverkusende).

     

    Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

    Grundsätzlich findet bei Photovoltaikanlagen eine Förderung über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) statt. Dabei erhält der Anlagenbetreiber eine auf 20 Jahre festgesetzte Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, welche ins Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe der Vergütung wird monatlich, abhängig vom Brutto-Zubau von Solaranlagen, schrittweise reduziert (die aktuelle Vergütung veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite).

    Attraktiver ist aufgrund der im Vergleich zum Strompreis relativ geringen Vergütung jedoch ein möglichst hoher Eigenverbrauch der eigens erzeugten Energie. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kWp (Stand 01.01.2021) muss keine EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Solarstrom gezahlt werden. Sinnvoll könnte unter anderem auch die Kombination mit weiteren technischen Anlagen wie z.B. einer Wärmepumpe zur Wärme- und Kälteerzeugung oder einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug sein, um den Eigenverbrauch des gewonnenen Stromes zu maximieren. Zusätzlich können auch Batteriespeicher den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms erhöhen, indem auch in den Morgen-, Abend- und Nachtstunden gespeicherter Solarstrom genutzt werden kann.

    Solarthermische Anlagen können beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden. Hierüber können Neubauten, energetische Sanierungen und auch einzelne energetische Maßnahmen, wie z.B. die Installation einer Solarthermie-Anlage, gefördert werden. Zum einen ist über die KfW ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss verfügbar, zum anderen ist ein direkter Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich.

    Die Landesgesellschaft Energie- und Klimaschutz "NRW.Energy4Climate" bietet auf ihrer Website das sogenannte Förder.Navi an, welches einen umfangreichen Überblick über verschiedene mögliche Fördermaßnahmen aus den Bereichen Photovoltaik, Solarthermie, Stromspeicher und weiteren Energiethemen schafft.

     

    Weitere wichtige Schritte und nützliche Informationen

    Neben der Beratung und anschließenden Installation der Solaranlage durch einen Fachbetrieb gibt es bei Photovoltaikanlagen weitere wichtige Schritte, welche zu beachten sind.

    Zunächst muss die Anlage in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

    Für die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber stellt die Energieversorgung Leverkusen eine Checkliste zur Verfügung.

    Weiterhin gibt die Finanzverwaltung NRW einen Überblick über die neuen Pflichten, welche mit der Einspeisung von gewonnenen Strom ins Stromnetz einhergehen.

    Die Feuerwehr der Stadt Leverkusen weist auf die Broschüre Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen hin.

    Weiterführende Informationen bietet unter anderem die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website an.

    Adresse

    Anschrift

    Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
    Quettinger Str. 220
    51381 Leverkusen

    Postanschrift

    Stadt Leverkusen
    Stadtverwaltung
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    Kartenansicht

    Hinweise

    Anfahrt über die Autobahn:
    Autobahnausfahrt 22-Leverkusen Opladen auf die Bundesstraße B8.
    B8 Bonner Straße auf die Fixheider Straße fahren. Von dort aus links auf die Borsigstraße abbiegen und an der ersten Kreuzung rechts auf die Quettinger Straße abbiegen. Direkt auf der linken Seite befindet sich das Gebäude.

    Erreichbarkeit mit dem ÖPNV

    Buslinien 209, 220, 231 - Haltestelle "Quettinger Straße"

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

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