Lärm durch Nachbarschaft
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Überblick
Durch den Betrieb von Radios oder Fernsehgeräten, durch Handwerksarbeiten oder durch lautes Rufen können die Nachbarn unzumutbar belästigt werden. Dabei ist die Vermeidung solch unnötigen Lärms ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Stadt wird aber erst tätig, wenn die "öffentliche Ordnung", dass heisst ein größerer Personenkreis, gestört wird.
Die Verwendung von lauten Geräten und Maschinen, die hauptsächlich für Bau- und Gartenarbeiten im Freien eingesetzt werden, ist durch die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) geregelt.
Demnach dürfen zum Beispiel in Wohngebieten laute Geräte - wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Motorkettensägen und so weiter - ausschließlich an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.
Für die besonders lauten Geräte - wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - gelten an Werktagen weitere Einschränkungen, soweit die Geräte nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen. Ihr Betrieb ist - von Ausnahmen abgesehen - jeweils nur von 9 .00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.- Ansprechpartner
Tagsüber:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Frau Mettmann
Telefon: 0214/406-3251
Nachts: Polizei
Telefon: 0221/229-0
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads/Links.
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Seite NRW-UmweltministeriumThema Lärm allgemein
- Info wirksamer LärmschutzNRW-Umweltministerium
- Info Lärmschutz Sport und WohnenNRW-Umweltministerium
Weitere Broschüren
- Info Lärmschutz im GartenLandesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz
- Info Lärmschutz im KinderzimmerLandesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz
- Info Leise HaustechnikLandesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz
- Broschüre Rechtsprobleme GartengrenzeService Justiz.NRW
- Seite NRW-Umweltministerium