Gestattungsverträge/ Genehmigung
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Überblick
Mit der Abteilung Liegenschaften können Sie Miet- oder Pachtverträge für diese Immobilien der Stadt Leverkusen abschließen. Daneben können Sie dort auch sogenannte Gestattungen und Genehmigungen erhalten, wenn Sie diese Grundstücke einmalig, zeitlich befristet oder unbefristet nutzen möchten.
Dazu setzen sie mit der Stadt einen schriftlichen Vertrag auf, den beide Vertragspartner unterzeichnen. Für die Genehmigung oder Gestattung müssen sie eine Gebühr entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Intensität der Grundstücksnutzung.
Bedenken Sie bitte, dass das Genehmigungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da hierfür sämtliche betroffenen Fachbereiche beteiligt werden müssen.Hier einige Beispiele:
1. Wegen einer Hauseindämmung muss ein städtisches Grundstück überbaut werden. Der Hauseigentümer bittet die Stadt um eine Gestattungserlaubnis.
2. Für eine befristete Lagerung von unbelasteten Baumaterialien bittet ein Bauträger die Stadt um Genehmigung oder Gestattung, diese Materialien auf einem städtischen Grundstück zwischenlagern zu dürfen.
3. Für eine private Leitungsverlegung die über ein städtisches Grundstück führt benötigt ein Anwohner eine Gestattung der Stadt.
Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WC -
Details
Unterlagen
Anschreiben mit genauer Beschreibung des Vorhabens und der Dauer der Nutzung
- Lageplan + eventuell:
- Leitungsplan
- Plan für die Inanspruchnahme des Grundstücks
Gebühren
Mind. 260 €, je nach Intensität des Grundstückseingriffs unter Umständen auch wesentlich höher.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten