Rechtsberatung (Abt. 300)
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Überblick
Die Mitarbeitenden beraten stadtintern die Fachbereiche in allen grundsätzlichen juristischen Angelegenheiten und vertreten die Stadt in Prozessen. Sie dürfen keine rechtliche Beratung von Personen und Institutionen außerhalb der Stadtverwaltung durchführen.
Gliederung
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Finanzen und Digitalisierung (Dezernat II)
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Recht und Vergabestelle (FB 30)
- Rechtsberatung (Abt. 300)
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Recht und Vergabestelle (FB 30)
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Finanzen und Digitalisierung (Dezernat II)