Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz.
Für die nachfolgend aufgeführten Personen erfolgt die Zustellung eines Dokumentes durch öffentliche Bekanntmachung:
Für die nachfolgend aufgeführten Personen erfolgt die Zustellung eines Dokumentes durch öffentliche Bekanntmachung: