Als Vorsitzender des Rates ist es seine Aufgabe, den Rat einzuberufen und die Sitzungen zu leiten.
Gemeinsam mit den Beigeordneten, mit denen er sich regelmäßig berät, leitet er die Verwaltungsgeschäfte.
Als oberster Repräsentant und erster Bürger vertritt der Oberbürgermeister sowohl die Stadt nach außen als auch städtische Interessen.