Rechtliche Regelungen
Maskenpflicht
Gilt unabhängig davon, ob eine Person geimpft, getestet oder genesen ist.
Medizinische Masken („OP-Maske") müssen getragen werden bei:
- Fahrten im öffentlichen Bahn- und Busverkehr, Flügen, der Schülerbeförderung
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Ausnahmen bestehen für:
- Kinder bis zum Schuleintritt
Empfehlung:
Die Stadt Leverkusen empfiehlt den Besucherinnen und Besuchern, in den Verwaltungsgebäuden eine medizinische Maske zu tragen.