Corona positiv
Seit dem 1. Februar 2023 gibt es keine Pflicht zu Quarantäne und Isolierungen mehr. Ab dem 1. März 2023 gelten nur noch wenige Maßnahmen nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz. Zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen des Gesundheitswesens (beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen) müssen von Besuchenden FFP2-Masken getragen werden.
Damit gilt umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere schutzbedürftige Menschen.
Allen positiv Getesteten wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.