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2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich"

2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich" - Öffentliche Auslegung

Planungsanlass

Der äußere Schlosspark Morsbroich war ehemals ein prächtiger englischer Landschaftsgarten, der jedoch seit einigen Jahren nicht mehr gärtnerisch gepflegt wird und keine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Nun soll der Park revitalisiert und in einem offenen Beteiligungsprozess als Bestandteil des Kunstmuseums gestaltet werden. In seiner Sitzung am 04.04.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen das künstlerische Konzept eines Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses für das Ensemble Morsbroich beschlossen
(Vorlage 2022/1382).

Frühzeitige Beteiligung

Durch die 2. Änderung des Landschaftsplanes Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des äußeren Parks als Teil des historischen Gesamtensembles „Schloss Morsbroich“ vorbereitet werden
(Vorlage Nr. 2020/3804).
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) erfolgte in der Zeit vom 25.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021.

Öffentliche Auslegung

In seiner Sitzung am 04.02.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Äußerungen entschieden, sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Landschaftsplanes Schlosspark Morsbroich gemäß § 17 LNatSchG NRW beschlossen
(Vorlage Nr. 2021/1182)
.

Die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung) sowie die Artenschutzvorprüfung werden öffentlich ausgelegt oder sind online einsehbar:

Ort:  Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss
Dauer:   25.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022
Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, 
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.

Ansprechpartner ist Frau Schwanke (Tel.: 0214/406-6129) oder Herr Kociok Tel.: 0214/406-6121).

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung Leverkusen auf folgendes hin:

Die Stadt Leverkusen macht im Rahmen ihrer Hygieneschutzmaßnahmen von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an der Regel zum Maske tragen („OP-Maske“) bei Besuchen in ihren Gebäuden zunächst fest. Grund sind die immer noch hohen Infektionszahlen, die starke Belastung im medizinischen Bereich und die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus. Sie bestimmt das Infektionsgeschehen. 

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter Corona-Info

Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bis zum 30.06.2022 bitte an nachfolgende Adressen geschickt werden:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Stadtplanung
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61stadt.leverkusende

oder per Fax an die: 0214/406-6102

Bitte mit der Betreffangabe:

2. Änderung des Landschaftsplanes „Schlosspark Morsbroich“.

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