Kita und Schule

Deutschlandticket

Das PrimaTicket und das SchülerTicket wurden im Schuljahr 2023/2024 in das DeutschlandTicket Schule umgewandelt. So gelingen Unternehmungen im Streckennetz der wupsi schnell und unkompliziert. Zudem sind Schülerinnen und Schüler nun auch in der Freizeit und in den Ferien deutschlandweit mit Bus und Bahn mobil.

ZOB in Leverkusen Wiesdorf

Wer kann das DeutschlandTicket Schule beantragen?

Alle Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und Förderschulen sowie Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen, können das DeutschlandTicket Schule erhalten. Ebenfalls berechtigt sind alle Leverkusener Grundschülerinnen und Grundschüler, deren Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als zwei Kilometer beträgt.

Was kostet das DeutschlandTicket Schule?

Die Kosten für das DeutschlandTicket Schule der Leverkusener Grundschüler werden komplett von der Stadt Leverkusen übernommen.
Alle nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen zahlen 29 € im Monat.
Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen pro Monat:

unter 18 Jahre über 18 Jahre
14,00 € (1. Kind) 14,00 €
 7,00 € (2. Kind)
 0,00 € (ab dem 3. Kind)

bei Bezug von Sozialleistungen*: 0,00 € im Monat

*Dies gilt nur bei Bezug von Leistungen nach SGB XII. Alles andere (z.B. SGB II, ALG, Jugendhilfe etc.) gilt nicht!

Wann liegt eine Freifahrtberechtigung vor?

Die Freifahrtberechtigung liegt dann vor, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform_

  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (ab der 11. Klasse und Berufskolleg) mehr als 5 km beträgt.

Wir wird das Deutschlandticket beantragt?

Die Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich und müssen über die Schule eingereicht werden.

Kündigung und Änderung

Das DeutschlandTicket Schule ist grundsätzlich für ein Schuljahr erhältlich. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist zum Ende eines Schuljahres oder auch unterjährig möglich. Die Kündigung muss immer bis zum 10. des Monats schriftlich erfolgen.
Ein Änderungsantrag ist bei Umzug, Namensänderung, Änderung Kontodaten, Änderung Geschwisterstatus etc. erforderlich.
Vordrucke für eine Änderung oder Kündigung gibt es auch im Sekretariat der Schule.

Zuständige Einrichtung

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    Anmeldeverfahren Weiterführende Schulen

    Informationen zur Anmeldung von Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) sowie zur Anmeldung für die Sekundarstufe II sind hier zusammengestellt.

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