Kita und Schule

DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler

In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt. So gelingen Fahrten im Streckennetz der wupsi schnell und unkompliziert. Schülerinnen und Schüler sind so in der Freizeit und in den Ferien deutschlandweit mit Bus und Bahn mobil.

ZOB in Leverkusen Wiesdorf

Wer kann das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beantragen?

Alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen sowie alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Berufskollegs, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen.

Was kostet das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler?

Der monatliche Preis für das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beträgt für

nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler 

• 38,00 € 

freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen und städtischen Berufskollegs

• 14,00 € 

freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen

• 0,00 € 

Von Eltern mit mehreren freifahrtberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder erhoben werden. Ab dem zweiten freifahrtberechtigten Kind kann eine Erstattung beim Fachbereich Schulen zum Ende des Schuljahres beantragt werden. Der Erstattungsantrag steht als Download zur Verfügung. 

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) erhalten, können ebenfalls einen Erstattungsantrag zum Ende des Schuljahres stellen. Ein entsprechender Sozialhilfebescheid ist dem Fachbereich Schulen mit dem Antrag vorzulegen.

Wann liegt eine Freifahrtberechtigung vor?

Die Freifahrtberechtigung liegt dann vor, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform

  • in der Primarstufe (Klassen 1 – 4) mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (ab der 11. Klasse und Berufskolleg) mehr als 5 km beträgt.

Wie wird das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler beantragt?

Die Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich und müssen über die Schule eingereicht werden.

Kündigung und Änderung

Das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich für ein Schuljahr erhältlich. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist zum Ende eines Schuljahres (31.07.) oder monatlich möglich. Wichtig ist, dass die Kündigung für den Folgemonat bis zum 10. des laufenden Monats beim Fachbereich Schulen eingeht.
Ein Änderungsantrag ist bei Umzug, Namensänderung, Änderung Bankverbindung, etc. erforderlich.
Vordrucke für eine Änderung oder Kündigung gibt es auch im Sekretariat der Schule.

Zuständige Einrichtung

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