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DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler
In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt. So gelingen Fahrten im Streckennetz der wupsi schnell und unkompliziert. Schülerinnen und Schüler sind so in der Freizeit und in den Ferien deutschlandweit mit Bus und Bahn mobil.
Wer kann das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beantragen?
Alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen sowie alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Berufskollegs, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen.
Was kostet das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler?
Der monatliche Preis für das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beträgt für
nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler
• 29,00 €
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen und städtischen Berufskollegs
• 7,00 €
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen
• 0,00 €
Von Eltern mit mehreren freifahrtberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder erhoben werden. Ab dem dritten freifahrtberechtigten Kind kann eine Erstattung der gezahlten Eigenanteile beim Fachbereich Schulen zum Ende des Schuljahres beantragt werden.
Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) erhalten, fahren kostenfrei. Ein entsprechender Sozialhilfebescheid ist dem Fachbereich Schulen mit dem Antrag vorzulegen. Bei Auslaufen der Sozialhilfeberechtigung ist dies dem Fachbereich Schulen umgehend anzuzeigen.
Wann liegt eine Freifahrtberechtigung vor?
Die Freifahrtberechtigung liegt dann vor, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform
- in der Primarstufe (Klassen 1 – 4) mehr als 2 km,
- in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II (ab der 11. Klasse und Berufskolleg) mehr als 5 km beträgt.
Wie wird das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler beantragt?
Die Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich und müssen über die Schule eingereicht werden.
Kündigung und Änderung
Das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich für ein Schuljahr erhältlich. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist zum Ende eines Schuljahres (31.07.) oder monatlich möglich. Wichtig ist, dass die Kündigung für den Folgemonat bis zum 10. des laufenden Monats beim Fachbereich Schulen eingeht.
Ein Änderungsantrag ist bei Umzug, Namensänderung, Änderung Bankverbindung, etc. erforderlich.
Vordrucke für eine Änderung oder Kündigung gibt es auch im Sekretariat der Schule.